Gesellschaft Archive
Kann man , bedingt durch Krankheit, Invalidität oder Unfall seinem ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen, ist man Berufsunfähig. Gegen diese Berufsunfähigkeit kann man sich versichern.
Im Jahre 1998 wurde der Strommarkt in Deutschland liberalisiert. Seit dem darf jeder,
Freiwillig versicherte Personen, können jederzeit in die Private Krankenversicherung wechseln. Pflichtversicherte nur dann, wenn
Bei einem Lebensarbeitszeitkonto handelt es sich um ein Mittel für Arbeitnehmer um sich bezahlte Freistellungen zu finanzieren. Die Rahmenbedingungen hierzu