Muss man eine Urlaubsreise vorzeitig abbrechen, so werden Kosten hierfür erstattet sofern eine Reiseabbruchversicherung abgschlossen wurde. Die Höhe der Rückzahlung hängt hierbei vom jeweiligen Versicherer ab. Vorraussetzung ist, dass der Abbruch der Reise im Vorfeld nicht absehbar war und die Beendigung der Reise für den Versicherten unzumutbar ist. In der Regel kann man in folgenden Fällen von seiner Reiseabbruchversicherung gebrauch machen:
Gründe für einen unverschuldeten Abbruch sind meistens:
Pro Reiseabbruchversicherung:
Kontra Reiseabbruchversicherung::
Tipp:
Eine Reiseabbruchversicherung kann für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Die höhe der Kosten der Reiseabbruchversicherung richtet sich in erster Linie nach dem Preis der Reise. Die Versicherung muss in der Regel spätestens 15-30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Fazit:
Mit einer Reiserückabbruchversicherung ist man nur während einer Reise versichert. Jedoch gibt es auch spezielle Reiserücktrittversicherungen, die den Zeitraum bis zum Beginn der Reise abdecken.
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1 Kommentar für "Reiseabbruchversicherung"
[…] man auch nach Antritt der Urlaubsreise versichert sein, braucht man eine Reiseabbruchversicherung. Der Abbruch der Reise muss jedoch vom versicherten unverschuldet sein. Beispielsweise kann eine […]