Der Markt für gebrauchte Software ist noch relativ jung. Dabei lassen sich beim Erwerb oft bis zu 50% vom Originalpreis einsparen. In vielen Fällen ist der Funktionsumfang einer älteren Version auch völlig ausreichend. Nach einem Urteil vom Bundesgerichtshof darf auch sogenannte OEM (Original Equipement Manufacturer) -Software, die eigentlich an eine bestimmte Hardware gekoppelt ist, weiterverkauft werden.
Pro:
Kontra:
Fazit:
Wer Gebrauchtsoftware über das Internet kauft, sollte jedoch darauf achten auch die Originaldatenträger zu erhalten. Hiermit werden alle Nutzungsrechte an den Käufer abgetreten, welche notwendig sind um die Software selbst veräußern zu können.
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1 Kommentar für "Gebrauchtsoftware"
[…] stellt sich die Frage, was spricht für und was spricht gegen das Downloaden von Software aus dem Internet. […]