Die Wohnungsbauprämie (WoP) wurde 1952 vom Staat eingeführt, um dem stetig zunehmenden Problem der Wohnungsnot gerecht zu werden. Die Wohnungsnot entstand durch den zweiten Weltkrieg, welcher viele Menschenleben, Häuser und Gebäude forderte.
Daher gibt es seit dem eine staatliche Subvention für Wohnungen und Häuser. Alle Personen die mindestens 16 Jahre alt und unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben das Recht bzw. den Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie gemäß dem Wohnungsbauprämiengesetz in Deutschland. Dennoch gibt es ein paar Richtlinien zur Vergabe der Prämie. Jeder Antragssteller sollte eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten und prämienbegünstigte Aufwendungen leisten.
Einkommensgrenze:
Grundsätzlich können Prämien in Anspruch genommen werden, wenn die Einkommensgrenze für einen Alleinstehenden 25.600 € und für Verheiratete 51.200 (insgesamt) € im Jahr nicht überschreitet. Bei Antragsstellern mit Kindern, wird das zu versteuernde Einkommen um 5.808 € je Kind reduziert.
Prämienbegünstigte Aufwendungen und Förderkapazitäten:
Prämienbegünstigte Aufwendungen sind begünstigt, da diese zur Förderung des Wohnungsbaus dienen. Darunter gelten Beiträge für Bausparkassen und Sparverträge die zur Kapitalansammlung dienen, mit dem Zweck ein Wohneigentum zu erwerben oder zu bauen. Es werden kalenderjährlich Aufwendungen in Höhe von 512 € für Alleinstehende oder 1024 € für Verheiratete Personen bezuschusst. Generell beträgt die Prämie 8,8 % für Guthabenzinsen auf einem Bausparguthaben und laufende Bausparverträge.
Kostenpflichtige Browsergames:
Einige der Spiele sind zudem kostenpflichtig, nur gegen einen monatlichen Beitrag lassen sie sich spielen. Neben den rein kostenpflichtigen Spielen gibt es auch noch Spiele, die einen kostenlosen Basisaccount und einen kostenpflichtigen Premiumaccount anbieten.
Argumente für (pro) und gegen (kontra) eine Wohnungsbauprämie
Wohnungsbauprämie - Pro:
Wohnungsbauprämie - Contra:
Fazit:
Die Förderungsbedingungen für die Wohnungsbauprämie werden ab dem 01. Januar 2009 um ein vielfaches strenger als zuvor. Momentan ist die WoP an eine Frist von sieben Jahren gebunden. Nach dieser Frist steht dem Bausparer sein Geld zur freien Verfügung (nicht mehr Zweckgebunden). Ab 2009 verfällt diese Frist und der Bausparer ist ewig zweckgebunden. Dass heißt, dass er die WoP nur erhält wenn er sie zum Erwerb oder Bau von Wohneigentum benutzt.
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2 Kommentare für "Wohnungsbauprämie"
Das mit der Wohnbauprämie ist sicher eine tolle Sache. Ich hatte jedoch bei einer Bank schon diesbezüglich eine Fehlberatung!
Es ist darauf zu achten, wenn z.B. die Bausparsumme von einem Vertrag angehoben wird, dies als ein “neuer” Vertrag im Sinne der Wohnbauprämie angesetz wird, d.h. die Mindestlaufzeit von 7 Jahren neu beginnt. Die Bank hat das nicht gewusst - oder mir bewusst unterschwiegen; das hat aber dem Berater richtig Ärger gemacht .-)
[…] Ende 2009 ein Guthaben von min. 10.000 Euro angespart worden sein. Der Zugriff auf die staatliche Wohnbauprämie bleibt allerdings den Bauspar-Riester-Rente Kunden […]