Schon GEZahlt? Mit diesem Slogan wirbt die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland kurz GEZ. Fällige Rundfunkgebühren werden von der GEZ eingezogen. Rundfunkgebührenpflichtig ist, wer sogenannte Rundfunkempfangsgeräte besitzt. Mit diesen Gebühren werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanziert. In vielen Ländern werden diese Gebühren erhoben. In Liechtenstein, Luxemburg, Ungarn und Monaco hingegen jedoch nicht. Die Gebühren an sich als auch die Methoden der GEZ sowie die Intransparenz bei der Verwendung der Gelder sind äusserst umstritten.
Definition Rundfunkempfangsgeräte:
Als Empfangsgeräte gelten Radios, Fernseher und seit Januar 2007 gehören auch Internetfähige Computer sowie Mobiltelefone mit Zugang hierzu.
Rundfunkgebührenbeauftragte:
Dies sind meist selbständige Unternehmer, die in ihnen zugewiesenen Gebieten die Einhaltung der Rundfunkgebührenpflicht überprüfen. Viele dieser Kontrolleure versuchen sich als Mitarbeiter zugehöriger Sender auszugeben (Beispielsweise vom WDR, MDR, NDR, etc.). Sie sind auch nicht befugt Privaträume gegen den Willen der Bewohner zu betreten.
Pro:
- Unabhängigkeit: Rundfunkgebühren werden zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender verwendet
- Vielfalt: Es werden mehr als 20 TV- sowie über 50 Radio-Sender finanziert
Kontra:
- Verwaltung: Die GEZ-Gebühr könnte auch automatisch über die Lohnsteuer oder andere Mittel eingezogen werden. Das wäre unter Umständen gerechter und die Verwaltungskosten würden auf einen Bruchteil verringert
- Laut Rundfunkstaatsvertrag sollen die Gebühren lediglich die Grundversorgung der öffentlich-rechtlichen Sender sicherstellen. Da aber ein Überangebot an öffentlichen Sendern vorhanden ist, werden die Gebühren laufend erhöht
Fazit:
Unter besonderen Umständen kann man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Dies geht beispielsweise für BAFÖG-Empfänger, Arbeitslose sowie Geringverdiener. Die Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch sondern muss bei der GEZ beantragt werden. Den hierfür notwendigen Befreiungsantrag erhält man beispielsweise auf der Webseite der GEZ.
Links zum Thema:
Offizielle GEZ Homepage: http://www.gez.de
Initiative “GEZ abschaffen”: http://www.gez-abschaffen.de
Wikipedia über die GEZ: http://de.wikipedia.org/wiki/Gez
Blog zum Thema Rundfunkgebühren: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de
Wie ich aus ihren schreiben lese , bin ich von GEZ Gebühren befreit. Da ich noch bei meinen Eltern wohne, habe weder Radio, Fernseher , noch einen Führerschein. also brauche ich keine Gebühren bezahlen.
Die von mir schon geleistete Zahlungen bitte ich Sie mir wieder zurück
zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Sämann
die Gez. sollte abgeschafft werden, weil wenn man überlegt was der staat an steuergelder einnimmt ist es eine freschheit das der steuerzahler immer und immer wieder für so einen müll zahlen muss. und schlimm ist es wenn so ein kunde vor der tür steht, ist ja schlimm so was. aber das schlimmste überhaupt wie schön die Gez. an die daten von einem bürger kommt, sag da nur dantenschutz., aber naja der bürger ist halt immer der dumme u muss zahlen. armes dtl
Das Nichtzahlen von sogenannten GEZ-Gebühren ist nach Aussage der GEZ eine Ordnungswidrigkeit und wird auch nach dem OWiG in die Vollstreckung geschickt (auf Mahnungen wird auf die Ordnungswidrigkeit aufmerksam gemacht, wurde mir auch am Telefon von GEZ bestätigt).
Da das Vorschaltgesetz zum OWiG, das EGOWiG (Einführungsgestz zu OWiG), 2007 rückwirkend gelöscht wurde, hat somit das OWiG keinen Geltungsbreich mehr. Mangels Geltungsbereich können Gesetze nicht angewendet werden. Wer das trotzdem tut, handelt wider geltendes Recht.
Glückauf