Wer von einer Aktienabfindung betroffen ist, der kann dabei unter Umständen sogenannte Nachbesserungsrechte erhalten, bei denen man einen mehr oder weniger großen Betrag erhalten kann, je nach dem um welche Aktien es sich dabei gehandelt hat.
Nachbesserungsrechte sind dabei ebenso übertragbar und verkäuflich wie eine ganz normale Aktie auch, man kann sie also, wenn man dies möchte, auch an jemand anderen verkaufen. Die VEH AG kauft beispielsweise Nachbesserungsrechte auf oder bietet solche zum Kauf an, wobei man durchaus entsprechende Gewinne machen kann, je nach dem welche Aktien man hatte und von welchen Abfindungen man betroffen war.
Wer eine Aktienabfindung erhalten soll, der sollte sich deshalb durchaus einmal näher mit dem Thema Nachbesserungsrechte auseinander setzen und dabei durchaus auch den Verkauf dieser Rechte in Erwägung ziehen, durch den man einen festen Betrag sicher hat und nicht warten muss, was das Spruchverfahren ergibt. Sicherlich macht man dabei manchmal auch weniger Gewinn als wenn man dieses abwartet, allerdings kann man so auch durchaus das eigene Risiko senken, wenn man klug handelt und sich die Sache vorher überlegt, damit man die optimale Entscheidung treffen kann.
Fazit:
Durch den Verkauf der Nachbesserungsrechte ist man selbst natürlich mehr oder weniger auf der sicheren Seite, weil man eine feste Summe erhält. Das einzige Risiko ist, dass man späteren Spruchverfahren ein wesentlich höherer Wert ermittelt wird, als der den man selbst erhalten hat, erfahrene Investoren wissen aber in der Regel, wie viel ihre Nachbesserungsrechte wert sind.
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