Muss man eine Urlaubsreise vorzeitig abbrechen, so werden Kosten hierfür erstattet sofern eine Reiseabbruchversicherung abgschlossen wurde. Die Höhe der Rückzahlung hängt hierbei vom jeweiligen Versicherer ab. Vorraussetzung ist, dass der Abbruch der Reise im Vorfeld nicht absehbar war und die Beendigung der Reise für den Versicherten unzumutbar ist. In der Regel kann man in folgenden Fällen von seiner Reiseabbruchversicherung gebrauch machen:
- Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
- Nicht erhaltene Reiseleistungen
- Unverschuldeter verlängerter Aufenthalt
- Unterbrechung einer Rundreise
Gründe für einen unverschuldeten Abbruch sind meistens:
- Schwerer Unfall
- Todesfall
- Erkrankkung
- Schäden an Eigentum durch Elementarereignisse
- Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (Wenn man beim Abschluß der Versicherung erwerbslos war)
- Arbeitsplatzverlust
Pro Reiseabbruchversicherung:
- Sicherheit: Muss eine Reise vorzeitig abgebrochen werden wird man finanziell entschädigt
- Kosten: Reiseabbruchversicherungen kosten oft 2-5% der Reisepreises
Kontra Reiseabbruchversicherung::
- Kosten: Eine Reiseabbruchversicherung kostet Geld. Zusätzlich wird häufig eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart
- Schiffsreisen sind von der Versicherung oft ausgenommen oder sind beim Abschluß teuerer
Tipp:
Eine Reiseabbruchversicherung kann für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Die höhe der Kosten der Reiseabbruchversicherung richtet sich in erster Linie nach dem Preis der Reise. Die Versicherung muss in der Regel spätestens 15-30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Fazit:
Mit einer Reiserückabbruchversicherung ist man nur während einer Reise versichert. Jedoch gibt es auch spezielle Reiserücktrittversicherungen, die den Zeitraum bis zum Beginn der Reise abdecken.
ADAC – auch nur ein Abzocker?
Wer glaubt, von einer Reise-Versicherung des ADAC im Schadensfall entschädigt zu werden, kennt die Täuschungsqualität der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG noch nicht: Im konkreten Fall musste wegen eines Todesfalls während einer 4-wöchige Asienreise nach 4 Tagen die Rückreise angetreten werden, ein unstrittiger Abbruchgrund.
Während in den Versicherungsbedingungen Leistungen bis 10.000 € zugesichert werden und wörtlich steht „Der ADAC-Schutzbrief leistet auch eine Entschädigung für gebuchte und versicherte, jedoch von dem Versicherten und den geschützten Personen aufgrund des Abbruches der Reise nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen. Reiseleistungen, die angetreten sind und zum Teil in Anspruch genommen werden konnten, sind nicht erstattungsfähig.“
Antwortet die Versicherung auf den ersten Antrag des Kunden „Für Reiseleistungen die bereits angetreten und zum Teil in Anspruch genommen wurden, besteht aus dieser Versicherung kein Erstattungsanspruch. Daher können wir uns an den verbleibenden Reisekosten nicht beteiligen“ (21.04.09)
Nach Widerspruch und angeblicher erneuter Prüfung antwortet die Versicherung „Nicht zum Leistungsumfang der ADAC-ReiserücktrittsVersicherung gehören dagegen nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen aufgrund einer vorzeitigen Heimreise. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass es sich bei der gebuchten Reise um eine Pauschalreise handelt und nicht um einzeln gebuchte Reiseleistungen. Eine Erstattung der beantragten Kosten ist nicht möglich.“ (22.05.09)
Da fragt sich der überraschte und verärgerte Kunde, was die Versicherung denn unter „nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen“ versteht und dann auch entschädigt?
Oder sind es nur Versprechungen und Lockangebote um an das Geld des Kunden zu kommen?