Auszahlungspläne werden oft auch als Entnahmepläne bezeichnet. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Entnahmeplänen: Auszahlungsplan mit Kapitalverzehr sowie Auszahlungsplan ohne Kapitalverzehr
Bei dieser Art von Auszahlung werden nur die im Anlagezeitraum erwirtschafteten Zinsen oder sonstigen Zuwächse aufgebraucht. Anders als beim Auszahlungsplan mit Kapitalverzehr endet die Auszahlung theoretisch nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, da immer noch das eingezahlte Vermögen verbleibt, welches auch weiterhin Zinsen abwirft.
Anders sieht es bei Entnahmeplänen mit Kaptialverzehr aus. Hierbei wird bei Beginn der Auszahlung ein Zeitraum vereinbart. Während dieses Zeitraumes wird monatlich ein meist gleich bleibender Betrag ausbezahlt. Das Vermögen sowie die entstandenen Zugewinne und Zinsen sind am Ende des Zeitraumes aufgebraucht.
Bei Riester Produkten gibt es besondere Regelungen bei der Auszahlung. So können bei Renteneintritt 30% des angesparten Vermögens auf einmal ausbezahlt werden. Das verbleibende Kapital muss dann in gleich bleibenden oder ansteigenden Raten monatlich ausbezahlt werden. Im Todesfall kann beim Entnahmeplan mit Kapitalverzehr das verbleibende Vermögen weitervererbt werden.
Beim Auszahlungsplan wird ein angespartes Vermögen über einen gewissen Zeitraum ausbezahlt. Auszahlungspläne empfehlen sich zur Diversifikation des Vermögens. Ein Auszahlungsplan bzw. Entnahmeplan sollte jedoch nicht die einzige genutzte Form der Altersvorsorge sein.
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2 Kommentare für "Auszahlungsplan"
Sehr geehrte Damen und Herren,
fügen Sie doch gegebenenfalls Informationen zur Riesterrente zu folgenden Fragen hinzu:
1. Kann angespartes Kapital bei Sparvertrag, also keine Fondsbasis, vererbt werden, ich meine nein!
2. Zu welchem Zeitpunkt müssen entsprechende Anträge gestellt werden, bei Abschluss, bei Renteneintritt?
3. Auf welche Lebenserwartung wird der Auszahlungsplan ausgerichtet?
4. Wie ist hier Lebenserwartung definiert?
5. Was passiert im Todesfall mit nicht ausgezahlten Guthaben, besonders wenn diese nicht vererbt werden?
Nach dstatis ist für die Periode 2003-2005 die Lebenserwartung für neugeborene Jungen 76,2 und für Mädchen 81,8 Jahre. Soweit ich gehört habe rechnen die Versicherungen aber mit Lebenserwartungen von 98 Jahren (kein Tippfehler).
Anders ausgedrückt: Es wird schon schwer die eigenen Einzahlungsbeträge wieder raus zu holen, geschweige denn die staatlichen Zulagen und die Verzinsung zu genießen. Davon streichen die Versicherer viele Milliarden ein, dennich bin ja frühzeitig tot.
MfG
Arne Lorenzen
Es wäre schön, wenn ein Vergleich der verschiedenen Anbieter aufgeführt würde. Die von mir zufällig ermittelten Zinsen waren sehr bescheiden.
Die Information zur Steeuerpflicht erscheint mir falsch, da meines Wissens nur der Ertrags(Zins)-Anteil der EST unterliegt.
MfG
Werner Beulmann