Auszahlungspläne werden oft auch als Entnahmepläne bezeichnet. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Entnahmeplänen: Auszahlungsplan mit Kapitalverzehr sowie Auszahlungsplan ohne Kapitalverzehr
Auszahlungsplan ohne Kapitalverzehr:
Bei dieser Art von Auszahlung werden nur die im Anlagezeitraum erwirtschafteten Zinsen oder sonstigen Zuwächse aufgebraucht. Anders als beim Auszahlungsplan mit Kapitalverzehr endet die Auszahlung theoretisch nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, da immer noch das eingezahlte Vermögen verbleibt, welches auch weiterhin Zinsen abwirft.
Auszahlungs- Entnahmeplan mit Kapitalverzehr:
Anders sieht es bei Entnahmeplänen mit Kaptialverzehr aus. Hierbei wird bei Beginn der Auszahlung ein Zeitraum vereinbart. Während dieses Zeitraumes wird monatlich ein meist gleich bleibender Betrag ausbezahlt. Das Vermögen sowie die entstandenen Zugewinne und Zinsen sind am Ende des Zeitraumes aufgebraucht.
Auszahlungs- Entnahmeplan bei Riester:
Bei Riester Produkten gibt es besondere Regelungen bei der Auszahlung. So können bei Renteneintritt 30% des angesparten Vermögens auf einmal ausbezahlt werden. Das verbleibende Kapital muss dann in gleich bleibenden oder ansteigenden Raten monatlich ausbezahlt werden. Im Todesfall kann beim Entnahmeplan mit Kapitalverzehr das verbleibende Vermögen weitervererbt werden.
Pro – Auszhlungsplan:
- Ein Auszahlungsplan ist eine sehr sichere Anlageform
- Vermögen welches für einen Auszahlungsplan angespart wurde, kann im Todesfall weitervererbt werden
Kontra – Auszahlungsplan:
- Nicht kündbar: Auszahlungspläne sind in der Regel unkündbar
- Steuerpflichtig: Während der Auszahlungsphase erhaltenes Geld muss voll versteuert werden sofern der Sparerfreibetrag überschritten wird
- Kapitalverzehr: Ist das Kapital vom Auszahlungsplan aufgebraucht, so wird die Zahlung der Leistungen eingestellt
Fazit:
Beim Auszahlungsplan wird ein angespartes Vermögen über einen gewissen Zeitraum ausbezahlt. Auszahlungspläne empfehlen sich zur Diversifikation des Vermögens. Ein Auszahlungsplan bzw. Entnahmeplan sollte jedoch nicht die einzige genutzte Form der Altersvorsorge sein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
fügen Sie doch gegebenenfalls Informationen zur Riesterrente zu folgenden Fragen hinzu:
1. Kann angespartes Kapital bei Sparvertrag, also keine Fondsbasis, vererbt werden, ich meine nein!
2. Zu welchem Zeitpunkt müssen entsprechende Anträge gestellt werden, bei Abschluss, bei Renteneintritt?
3. Auf welche Lebenserwartung wird der Auszahlungsplan ausgerichtet?
4. Wie ist hier Lebenserwartung definiert?
5. Was passiert im Todesfall mit nicht ausgezahlten Guthaben, besonders wenn diese nicht vererbt werden?
Nach dstatis ist für die Periode 2003-2005 die Lebenserwartung für neugeborene Jungen 76,2 und für Mädchen 81,8 Jahre. Soweit ich gehört habe rechnen die Versicherungen aber mit Lebenserwartungen von 98 Jahren (kein Tippfehler).
Anders ausgedrückt: Es wird schon schwer die eigenen Einzahlungsbeträge wieder raus zu holen, geschweige denn die staatlichen Zulagen und die Verzinsung zu genießen. Davon streichen die Versicherer viele Milliarden ein, dennich bin ja frühzeitig tot.
MfG
Arne Lorenzen
Es wäre schön, wenn ein Vergleich der verschiedenen Anbieter aufgeführt würde. Die von mir zufällig ermittelten Zinsen waren sehr bescheiden.
Die Information zur Steeuerpflicht erscheint mir falsch, da meines Wissens nur der Ertrags(Zins)-Anteil der EST unterliegt.
MfG
Werner Beulmann
Auch gibt es Finanzprodukte mit monatlicher Auszahlung, welche steuerfrei und gewinnunabhängig sind.
Der Sparer muss also nicht auf Produkte wie Riester und Co. zurückgreifen.
Sparanlagen sollten immer eine Rendite über der Inflationsrate aufweisen, ansonsten sind es keine Sparanlagen, sondern Geldvernichtungsanlagen zum Nutzen der Banken und Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen.
Hallo,
-Jochen Seidels Hinweis ist wichtig. Um welche Produkte handelt
es sich. Danke im voraus.
-Werner Beulmann spricht einen essentiellen Punkt an:
wird die gesamte Auszahlung – des Eigenkapitals – oder nur
der Zinsertrag versteuert?
Jochen
Das find ich aber nicht gut. Es hat immer schon Menschen gegeben
die hoch zu Ross herabschauen .Sie waren Mehrwertmenschen weil ja, weil das nun mal so ist und immer war.Die Versicherung soll das nicht
passen ,so ein Blödsinn,es muss doch Menschen geben die durch
ihre nicht messbare leistung körperlicher und oder geistiger Art mehr
Geld erhalten müssen.Schon ihre Anwesenheit macht manche anbetungswert.Siehe Beckenbauer oder Gottschalk uva.Sie lassen die
Leute träumen.Aber auch im mittleren Bereich muss Chefs geben
damit die Ordnung gewährleistet ist.Vor allen Dingen sollten sie
kompetent und oder gut aussehen,und immer lächeln. Alle andere
ergibt von selbst und wird von Niedrieglohnenden erledigt.Ordnung
muss sein .