Mini-Jobs sind Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich. Der Verdienst darf hierbei 800 Euro im Monat nicht übersteigen. Es gibt unterschiedliche Arten von Mini-Jobs: geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sogenannte 400-Euro Jobs), kurzzeitige Beschäftigungen, Entlohnung innerhalb der Gleitzonen und Mini-Jobs in Privathaushalten. Seit April 2007 sind diese Mini-Jobs auch Krankenversicherungs- jedoch nicht Rentenversichrungspflichtig.
Pro:
Kontra:
Fazit:
Zielgruppe für Mini-Jobs waren ursprünglich: Schüler, Rentner, Studenten, Hausfrauen. Mittlerweile haben sich Mini-Jobs, jedoch hauptsächlich als Zweitjobs etabliert. Für Arbeitslose sind die Jobs kaum interessant, da vom Zusatzverdienst etwas behalten dürfen.
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