Eine deutsche Gesellschaft zu gründen, etwa eine GmbH ist in Deutschland nicht nur sehr langwierig und teuer, man muss zudem enorm viel Kapital aufbringen. Derzeit sind es 25.000 Euro, wovon die Hälfte bei Gründung auf dem Geschäftskonto liegen bleibem muss. Aus diesem Grund ist auf dem deutschen Markt schon seit Jahren die englische Gesellschaftsform Limited (kurz. Ltd) verstärkt anzutreffen, die der deutschen GmbH sehr ähnlich ist.
Einlage und Haftungsgrenzen einer Ltd:
Diese ist mit deutlich weniger Aufwand bzw. zeitlich schneller zu gründen und erfordert nur eine Einlagen von 1 englischen Pfund (umgerechnet: 1,40 Euro), bei gleichzeitiger Haftungsbegrenzung, wie bei der GmbH.
Zur Gründung einer Limited Gesellschaft:
Die Gründungsvoraussetzungen einer Limited sind eine englische Adresse und ein englischer Vertreter (Secretary). Derzeit gibt es Agenturen, die sich auf ein Komplettangebot spezialisiert haben. Diese besorgen eine englische Adresse und stellen den Secretary. Anschließend wird die Limited in das englische Handelsregister eingetragen (Companies House). Dieser Vorgang dauert in der Regel zwei Wochen, wobei auch ein Express Eintrag gegen einen Zuschlag erfolgen kann.
Gesellschafter und Geschäftsführer:
Wie bei der GmbH muss aber auch bei der Limited ein Gesellschaftervertrag geschlossen werden (Memorandum and Articles of Association). Als Letztes muss dann noch ein Geschäftsführer (Director) bestimmt werden, und alle Unterlagen vollständig beim Companies House eingereicht werden. Erklärt dieses die Unterlagen für vollständig und ausreichend, so wird ein Certificate of Incorporation ausgehändigt, mit dem die frischgebackene Limited ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen kann. Die Limited gilt damit als gegründet.
Pro:
Kontra:
Fazit:
Eine Limited Gesellschaft ist für viele, die den Weg in die Selbständigkeit wagen eine sehr gute Atlernative. Wer die beschränkte Haftung einer Gesellschaft genießen aber nicht das hohe Stammkapital einer GmbH aufbringen möchte oder kann, ist mit der Limited sehr gut beraten. Einen bitteren Beigeschmack dieser Gesellschaftsform bieten aber dubiose Gesellschaften, die sich mit zwielichtigen Geschäftsmodellen als Limited auf den Markt gebracht haben.
Auch von der Haftungsbeschränkung steht die deutsche GmbH besser als die Limited da. Im Allgemeinen bleibt aber zu sagen, dass die Haftungsbegrenzung bzw. das niedrige Stammkapital nicht nur negatives zu bedeuten hat, die GmbH aber in Deutschland schlichtweg populärer ist und auch höheres Ansehen genießt.
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