Durch die sogenannte Kilometerpauschale können Arbeitnehmer sowie selbständige Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer absetzen.
Die Kilometerpauschale wird auch oft als Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale bezeichnet.
Arbeitnehmer sowie Selbständige welche ihren täglichen Arbeitsweg mit dem Auto, Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder ähnlichen zurücklegen können diese Kosten bei der Steuererklärung (teilweise) geltend machen.
Die Kilometerpauschale:
Die Pendlerpauschale ist momentan umstritten. Wurde die Pendlerpauschale im Jahre 2007 gekürzt, wurde später wieder eingeführt. Im Jahre 2007 durften die ersten 20 Kilometer pro einfachen Fahrtweg nicht angeben werden. Mehrere Finanzgerichte hielten dies jedoch für Verfassungswiedrig. Die fehlende Pauschale für das Jahr 2007 rückwirkend geltend gemacht werden.
Fazit - Kilometerpauschale:
Die Kilometerpauschale für Arbeitnehmer ist im Prinzip schon Sinnvoll. Die Fahrten zur Arbeit sind keine privaten sondern dienstliche Fahrten. Daher sollten Pendler unterstützt werden. Ob diese Hilfe jedoch von den einstellenden Betrieben oder über die Allgemeinheit (Staat) kommen sollte ist dagegen Fragwürdig.
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